Gebäudeenergiegesetz: Das kommt nun auf Sie zu

Das Jahr 2024 hat begonnen und bringt für die Immobilienbranche einige Veränderungen mit sich. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommen spannende Herausforderungen und Chancen auf Sie als Immobilieneigentümer zu. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie vom GEG erwarten dürfen und wie Sie aktiv davon profitieren können.

Was ist das GEG und welche Änderungen gibt es?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 01.11.2020 in Kraft und fasst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Hauptziel des GEG ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. 2024 kommen einige neue Regelungen hinzu. Doch was ändert sich konkret?

Eine der wichtigsten Neuerungen des GEG ist die Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen in Neubauten ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es ist also an der Zeit, sich von klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen zu verabschieden und auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen, um langfristig den Co2-Ausstoß zu minimieren.

Müssen Eigentümer ihre Heizung nun austauschen?

Die Frage, ob es bald Zeit für einen Heizungswechsel ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt ab dem 01.01.2024, dass die Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss. Doch was ist mit bestehenden Immobilien?

Für den Gebäudebestand sind die Anforderungen an Heizungen aus der Novelle des GEG eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der Anforderungen von der spezifischen Planung Ihrer Gemeinde und Region abhängt.

Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Heizung noch funktioniert, dürfen Sie sie weiter betreiben und wenn möglich auch reparieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn Ihre Heizung zu alt ist und einem Betriebsverbot unterliegt, wie z.B. bei ein Konstanttemperaturkessel, der älter als 30 Jahre alt ist.

Wenn die Heizungsanlage, egal wie alt, nicht mehr funktioniert und auch nicht mehr repariert werden kann, muss sie ausgetauscht werden. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Fachmann wie Ihrem Energieversorger, einem Heizungsinstallateur oder einem Energieberater beraten zu lassen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Darauf sollten Interessenten nun achten

Die Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz wirken sich auch auf Kaufinteressenten aus. Es wird immer wichtiger, bei der Suche nach einer Immobilie auf deren Energieeffizienz zu achten. Zukünftige Käufer sollten sich über den Energieverbrauch und die Heizungsanlage informieren, um mögliche Mehrkosten zu vermeiden.

Darüber hinaus bietet das GEG auch Chancen für Immobilienbesitzer. Investitionen in energieeffiziente Gebäude können langfristig zu Kosteneinsparungen führen und den Wert der Immobilie steigern. Die Anforderungen des GEG fördern den Einsatz erneuerbarer Energien und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Finanzielle Unterstützung

Weiterhin ist vorgesehen, dass es eine umfassende finanzielle Förderung gibt, um Eigentümer den Heizungstausch und andere energetische Modernisierungen zu erleichtern. Mit Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensvorteilen kann die Gesamtförderung bis zu 70 % betragen. Lassen Sie sich doch von unseren Finanzierungsspezialisten von fibak beraten, damit Sie herausfinden können, was für Sie umsetzbar ist.

Fazit

Das GEG hat weitreichende Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Eine aktive Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Möglichkeiten des GEG ist wichtig, um Chancen zu nutzen und mögliche Risiken zu minimieren. Unser kompetentes Team von fibak Immobilien steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen des GEG auf Ihre Immobilie zu verstehen und optimale Lösungen zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft Ihrer Immobilien gestalten.

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