Immobilie kaufen – so ist der Ablauf

Grafische Darstellung des Kaufablaufs

1. Immobiliensuche und Kontaktaufnahme

Sie haben im Portal oder auf unserer Webseite eine Immobilie gefunden? Teilen Sie uns Ihr Interesse über das Kontaktformular mit. Sie erhalten eine E-Mail von uns mit ersten näheren Informationen zu der Immobilie. Lassen Sie sich von der Information zum Datenschutz und dem Widerruf nicht verunsichern. Laut Gesetzgeber kommt mit Kontaktaufnahme Ihrerseits ein Maklervertrag zustande. Ihnen entstehen jedoch noch keine Kosten. Erst mit der Beurkundung kann die Maklerprovision in Rechnung gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie bei unseren Tipps und Tricks zur Immobiliensuche.

2. Exposé

Sie erhalten von uns das Exposé zu der angefragten Immobilie mit einem Link zu unserem virtuellen 360°-Rundgang, wenn vorhanden. So erhalten Sie bei einer virtuellen Besichtigung, direkt von Ihrem zu Hause aus, einen ersten Eindruck von der Immobilie. Gerne beantworten wir Ihnen telefonisch erste Fragen.

3. Besichtigungstermin

Sie möchten eine Vorortbesichtigung? Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Gemeinsam begehen wir das Grundstück und das Objekt. Sie erhalten während der Führung objektbezogene Informationen und bekommen Antworten auf Ihre Fragen. Sollten wir die ein oder andere Information nicht direkt parat haben, arbeiten wir Ihnen diese im Nachgang zu.

4. Verhandlung und Reservierung

Sie haben die Immobilie mit uns besichtigt und hegen Interesse am Kauf? Teilen Sie uns Ihr Kaufinteresse mit. Wir arbeiten mit schriftlichen Kaufpreisangeboten, welche wir an den/die Eigentümer weiterleiten. Mittels Eigenkapitalnachweis und / oder Finanzierungsbestätigung prüfen wir Ihre Bonität. Benötigen Sie Hilfe bei der Finanzierung? Unser Partner fibak – Der Baufinanzierungsspezialist steht Ihnen zur Seite.

Sobald der Kaufpreis feststeht, erstellen wir eine Reservierungsvereinbarung und nehmen das Objekt aus der Vermarktung.

5. Kaufvertragsentwurf

Ist die Reservierung geschlossen, nehmen wir Kontakt mit unserem Notariat auf und kümmern uns um die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes. Gemeinsam mit allen Beteiligten stimmen wir den Termin für die notarielle Beurkundung ab. Der Kaufvertragsentwurf wird durch uns geprüft, nötige Änderungen und Ergänzungen veranlasst und an Sie und den Verkäufer weitergeleitet. Sind Fragen zu dem Entwurf zu klären, besprechen wir diese mit Ihnen und dem Verkäufer gemeinsam bei einem Termin. Bei diesem können noch weitere Details und Abstimmungen, die mit in den Kaufvertrag aufgenommen werden sollen, besprochen werden.

6. Kaufpreis und Übergabe

Nachdem die Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt wurden, werden Sie zur Zahlung aufgefordert. Unter den Voraussetzungen zählen beispielsweise die Löschung von Grundschulden oder die Eintragung des Vorkaufsrechtes. Der Kaufpreis ist durch Sie oder Ihre finanzierende Bank zu zahlen. In der Regel werden 14 Tage Zahlungsfrist vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Kaufpreises sind Sie Besitzer der Immobilie. Nach Eingang des Kaufpreises vereinbaren wir einen Termin zur Objektübergabe. Gemeinsam mit dem Verkäufer gehen wir noch einmal durch das Haus. Es wird die Anzahl und Art der Schlüssel, die aktuellen Zählerständer und das eventuell mit übernommen Inventar protokolliert. Sie erhalten vom Verkäufer die Schlüssel und die Unterlagen zum Objekt sowie von uns das Übergabeprotokoll.

7. Eigentumsumschreibung

Das Notariat erhält vom Verkäufer die Information, dass der Kaufpreis durch Sie vollständig gezahlt wurde. Nun erfolgt die Umschreibung im Grundbuch (Eigentumsumschreibung). Mit der Benachrichtigung durch das Grundbuchamt sind Sie jetzt offiziell Eigentümer der Immobilie.

Dieser Ablauf ist vereinfacht dargestellt und an die Arbeitsweise von fibak Immobilien angepasst. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit. Jeder Kauf einer Immobilie ist individuell, daher kann der Erwerb Ihres Objektes von der Darstellung abweichen.

Schauen Sie sich doch gleich unser aktuelles Immobilienangebot in Leipzig und Umgebung einmal an.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienkauf

Soll ich eine Wohnung mieten oder lieber kaufen?

Ob Sie Ihre neue Wohnung kaufen oder lieber mieten möchten, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Mietvertrag bindet Sie nicht langfristig an die Immobilie. Oftmals ist der Kauf auf lange Sicht aber die günstigere Option und verschafft Ihnen Eigentum.

Welche Aufgaben übernimmt ein Makler und was muss ich selbst noch tun?

Ein professioneller Makler übernimmt alle anfallenden Aufgaben des gesamten Kaufvorhabens für Sie. Er kümmert sich darum, dass Sie alle Unterlagen erhalten, die Sie für eine Finanzierung benötigen und hilft auf Wunsch gerne bei der Finanzierungsvermittlung. Er unterstützt Sie von der Immobiliensuche bis hin zur Eigentumsumschreibung. Bei uns von fibak Immobilien müssen Sie sich also lediglich für Ihre Traumimmobilie entscheiden.

Wie viel Eigenkapital ist notwendig?

Eine Finanzierung ohne Eigenkapital kann darstellbar sein. Um den Immobilienkauf für Sie möglichst sorgenfrei zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, Eigenkapital von mindestens der Höhe der Kaufnebenkosten mit in die Finanzierung einzubringen. Weiteres Eigenkapital kann auch zinsverbessernd sein. Wie hoch der Anteil sein sollte, kommt auf Ihr persönliches Vorhaben an. Grundsätzlich könnte man sagen: Je höher dieser Anteil, desto weniger Belastung haben Sie durch Ihren Finanzierungskredit und desto eher sagen die Banken einer Finanzierung zu.

Welche Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Neben dem Kaufpreis Ihrer neuen Immobilie kommen auch die Kaufnebenkosten auf Sie zu. Hierzu zählen die Notargebühren, die Umschreibung des Grundbuchs, die Grunderwerbsteuer und die Maklerprovision. In der Regel liegen diese zusätzlichen Kosten zwischen 5,5 und 16,14 Prozent des Kaufpreises je nach Bundesland und Objektart.

Worauf sollte ich bei einer Besichtigung achten?

Bei der Besichtigung Ihrer möglichen neuen Immobilie sollten Sie prüfen, ob alle für Sie wichtigen Aspekte und Anforderungen passen. Außerdem sollten Sie alle Fragen klären, die Sie dem Exposé noch nicht entnehmen konnten. Auch ist manchmal eine Zweitbesichtigung mit einer fachkundigen Person interessant, um mögliche Sanierungskosten im Vorfeld zu kalkulieren.

Gehört mir nach einem Hauskauf auch das Grundstück?

Mit dem Kauf eines Hauses werden Sie ebenfalls Eigentümer des darunter liegenden Grundstückes (mit Ausnahme bei Erbbaurecht). Bereits mit Zahlung des Kaufpreises und der darauf folgenden Übergabe gehen in der Regel alle Rechte und Pflichten des Grundstückes auf Sie über. Mit der Eintragung ins Grundbuch können Sie die Immobilie Ihr Eigentum nennen.

Wie und wo kann ich mich als neuer Eigentümer eintragen lassen? (Grundbuch)

In der Regel bleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises der Verkäufer der Eigentümer der Immobilie. Ist die Zahlung abgeschlossen, beantragt der Notar Ihre Grundbucheintragung beim Grundbuchamt. Erst mit dieser Eintragung sind Sie der neue Eigentümer des Objekts. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, je nachdem wie schnell das zuständige Grundbuchamt die Umschreibung bearbeiten kann.

Darf ich alles nach meinen Wünschen umbauen?

Sind Sie Eigentümer eines Hauses, dürfen Sie mit Ihrer Immobilie nach Belieben Änderungen vornehmen. Bei An- und Umbauten ist jedoch in einigen Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, müssen Sie bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums zwingend von den weiteren Wohnungseigentümern bzw. der Eigentümergemeinschaft bestätigen und genehmigen lassen. Bei denkmalgeschützten Objekten bedürfen Änderungen in der Regel der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.

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