Immobilie verkaufen – so ist der Ablauf

Grafische Darstellung des Verkaufablaufs

1. Maklersuche und Kontaktaufnahme

Mit einem Immobilienmakler sparen Sie einiges an Zeit und ersparen sich viel Aufwand. Durch fortlaufende Weiterbildungen und jahrelanger Erfahrung können wir von fibak Immobilien Ihnen als Makler einen fachgerechten Ablauf ermöglichen. Gerne können Sie uns bei Fragen kontaktieren und wir helfen Ihnen weiter.

2. Bewertung und Vermarktungsstrategie

Was ist Ihre Immobilie wert? Um herauszufinden, wie viel Ihre Immobilie wert ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin und Sie zeigen uns die zu bewertende Immobilie von innen und außen. Sofern Ihnen Unterlagen zu der Immobilie vorliegen, prüfen wir diese kurz und lichten uns Kopien ab. Im Büro schauen wir uns die vorhandenen Unterlagen zum Objekt genauer an und beginnen mit der Bewertung Ihrer Immobilie. Zusätzlich vergleichen wir das Bewertungsobjekt anhand von bestimmten Merkmalen mit dem Markt und betrachten es aus der Sicht einer Bank. In einem Folgetermin präsentieren wir Ihnen unser Bewertungsergebnis und besprechen mit Ihnen gemeinsam die Vermarktungsmöglichkeiten.

3. Maklerauftrag 

Entscheiden Sie sich für uns, schließen wir mit Ihnen einen Maklervertrag.

4. Exposé und Vermarktung

Um Ihre Immobilie in das richtige Licht zu setzen, fertigen wir für das Exposé vollständige Objektaufnahmen an, gestalten hochwertige Grundrisse und schreiben die Texte. Wenn es sich bei Ihrer Immobilie anbietet und Sie damit einverstanden sind, erstellen wir einen virtuellen 360°-Rundgang mittels 360° Aufnahmen, die über eine Software zu einem kompletten Rundgang zusammengestellt werden. Nach Ihrer Freigabe stellen wir das Objekt in den gängigen Portalen online.

5. Anfragen und Besichtigung

Sobald die Anfragen von Interessenten durch die Portale bei uns ankommen, beantworten wir erste Fragen der Interessenten und treffen eine Vorauswahl für Besichtigungen. Die vollständige Koordination und Organisation der Besichtigungen mit den Kaufinteressenten übernehmen wir und stimmen die Termine mit Ihnen ab. Bei der Vorortbesichtigung führen wir in Ihrem Beisein oder allein die Besichtigenden durch das Objekt, beantworten die Fragen und erklären den möglichen weiteren Ablauf. Auch gewünschte Zweitbesichtigungen eines Interessenten mit Familie, Bekannten oder einem Sachverständigen werden durch uns koordiniert.

6. Verhandlung und Reservierung

Teilt uns ein Interessent sein Kaufinteresse mit, arbeiten wir mit schriftlichen Kaufpreisangeboten. Wir prüfen die Bonität der Kunden und vermitteln zwischen Ihnen und dem potenziellen Käufer(n). Kommt es zu einer Einigung des Kaufpreises, erstellen wir eine Reservierungsvereinbarung und nehmen das Objekt aus der Vermarktung.

7. Kaufvertragsentwurf

Um einen ersten Kaufvertragsentwurf erstellen zu lassen, setzen wir uns mit dem Notariat in Verbindung und veranlassen alles Weitere. Für die Beurkundung stimmen wir einen Termin mit allen Beteiligten ab. Zu unserem Service gehört es, den Kaufvertragsentwurf zu überprüfen und entsprechende Änderungen zu veranlassen. Wir leiten diese an Sie und den Käufer weiter. Ebenso bieten wir gemeinsame Termine an, um alle Fragen zu dem Kaufvertragsentwurf zu klären und alle Abstimmungen wie Übergabe, mögliches Inventar oder Ähnliches mit dem Käufer(n) und Ihnen zusammen zu treffen.

8. Kaufpreis und Übergabe 

Nach Erfüllung aller Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit, wird der Käufer zu der Zahlung des Kaufpreises, aufgefordert.

Beispiele für Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Eintragung des Vorkaufsrechtes
  • Löschung von Grundschulden und Grundpfandrechten
  • behördliche Genehmigungen
  • Verzicht des gesetzliches Vorkaufrechts der Gemeinde/ Stadt

Sobald der Kaufpreis oder gegebenenfalls der Restkaufpreis nach Ablösung der Bank gezahlt wurde, erfolgt die Terminabstimmung zur Übergabe des Objektes. Bei der Übergabe gehen wir gemeinsam mit Ihnen und dem Käufer(n) noch einmal durch die gesamte Immobilie. Notieren die Anzahl der Schlüssel sowie die Zählerstände und das möglicherweise mitübernommene Inventar. Die Schlüssel und die Objektunterlagen werden mit dem angefertigten Übergabeprotokoll übergeben. Mit der Übergabe sind Sie in der Regel weiterhin noch Eigentümer und der Käufer nur der Besitzer.

9. Eigentumsumschreibung

Nach Zahlung des Kaufpreises und Information an den Notar, dass Sie den Kaufpreis/Restkaufpreis vollständig erhalten haben, erfolgt die Eigentumsumschreibung. Sie erhalten eine Mitteilung seitens des Grundbuchamtes, sobald Sie aus dem Grundbuch ausgetragen wurden. Der Käufer ist nun der offizielle neue Eigentümer des Objektes.

Bei dem Ablauf handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit. Zudem ist jede Immobilie, jedes Haus oder Objekt unterschiedlich und es kann zu Abweichungen und Ergänzungen vom dargestellten Ablauf kommen. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Für unsere bisherigen Kunden waren wir im Großraum Leipzig, den umliegenden Landkreisen und angrenzenden Bundesländern und darüber hinaus tätig. Wir sind da, wo Sie uns brauchen.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienverkauf

Sollte ich die Immobilie privat verkaufen oder über einen Makler?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist es immer sinnvoll, einen erfahrenen Immobilienmakler einzuschalten. Dieser nimmt Ihnen nicht nur alle Schritte des Verkaufsprozesses ab, sondern prüft auch im Vorfeld, ob bei den Interessenten tatsächlich Kaufinteresse besteht, diese solvent sind und bereitet alles für den Kaufvertrag vor. Im Regelfall beschleunigt dies den Vertragsabschluss.

Immobilienverkauf – Erzielt ein Makler einen besseren Preis?

Ein Makler kennt sich in seiner Region aus und kann den Immobilienmarkt sehr gut einschätzen. Daher kann er einen realistischen Angebotspreis für Ihre Immobilie ansetzen und Sie verkaufen nicht unter Wert oder verbrennen gar Ihre Immobilie durch einen zu hohen Kaufpreis. Mit einer professionellen Vermarktung sind Interessenten oftmals auch bereit, den entsprechenden Preis für ihre Traumimmobilie zu bezahlen.

Muss ich bekannte Schäden oder Mängel meiner Immobilie angeben?

Schäden und Mängel an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung sollten Sie direkt an den Makler und auch an den potenziellen Käufer weitergeben. Wird dies verschwiegen und fällt erst nach dem Verkauf auf, kann das für Sie rechtliche Konsequenzen haben und als arglistische Täuschung einen Kaufvertrag nichtig werden lassen.

Warum benötigt man beim Verkauf einer Immobilie ein Exposé?

Ein Exposé verschafft Interessenten einen umfassenden Ersteindruck über das gesamte Objekt. Durch Bilder, Texte, Grundrisse und durch detaillierte Angaben über das Objekt bleiben kaum Fragen offen. Das Exposé ist das Aushängeschild Ihrer Immobilie während des Vermarktungsprozesses.

Muss ich meine Immobilie vor dem Verkauf noch herrichten?

Eine ordentliche und aufgeräumte Immobilie ist wichtig für die Vermarktung. Bei der Aufnahme des Objektes durch Fotos und besonders bei Besichtigungen zählt der erste Eindruck. Schauen Sie also, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung entsprechend hergerichtet ist. Sogenanntes Home Staging ist nicht immer erforderlich.

Muss ich bei allen Terminen wie Besichtigungen anwesend sein?

Bei Besichtigungsterminen müssen Sie grundsätzlich nicht anwesend sein, wenn wir als Makler von Ihnen einen Schlüssel erhalten haben. Für Sie soll die Vermarktung durch uns keinen zeitlichen Mehraufwand darstellen, daher stellen wir Ihnen gerne zum Schluss unseren ausgewählten Interessenten vor.

Prüft der Makler die Identität des Käufers?

Wir von fibak Immobilien prüfen für Sie die Identität und Bonität der potenziellen Käufer anhand von entsprechenden Fragen erstmalig am Telefon, persönlichen Gesprächen und Dokumenten wie beispielsweise einer Finanzierungsbestätigung und dem Personalausweis. So kommt es im Falle eines Vertragsabschlusses nicht zu Zahlungsausfällen oder anderen Schwierigkeiten.

Kann man ein Haus mit Grundschuld verkaufen?

Ein Haus mit eingetragener Grundschuld zu verkaufen ist grundsätzlich möglich. Im Regelfall müssen Sie sich im Vorhinein jedoch die Zustimmung des Käufers und der jeweiligen Bank einholen. Wenn keine offenen Forderungen mehr bestehen, kann die Grundschuld gelöscht werden, ansonsten muss eine anderweitige Regelung gefunden werden.

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