Professionelle Unterstützung bei Erbschaftsimmobilien für Alleinerben & Erbengemeinschaften

Sich mit einer Immobilie, die Sie kürzlich geerbt haben, auseinanderzusetzen, ist für viele Menschen aus zweierlei Gründen schwierig: Trauer und Verlust bestimmen die emotionale Gefühlswelt, was wenig "Platz" lässt, um durchdachte Entscheidungen bezüglich einer Immobilie zu treffen. Zudem mangelt es bei Laien oftmals an nötigem Fachwissen. Umso wichtiger ist ein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner für Erben und Erbengemeinschaften. Dafür stehen wir von fibak Immobilien Ihnen in den Landkreisen in und um Leipzig gerne zur Seite.

Immobilie geerbt: Die ersten Schritte

Seniorin sitzt mit Enkelin auf dem Sofa

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Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Immobilie, in dem Sie wichtige Informationen einholen – wie mögliche Grundschulden im Grundbuch (beim Grundbuchamt) und damit eventuell verbundenen Restschulden bei der Bank. Zeitgleich sollten Sie eine Wertermittlung veranlassen, um den aktuellen Immobilienwert und die Nutzbarkeit der Immobilie abzuwägen. Eine geerbte Immobilie bringt den Vorteil, dass Sie diese selbst bewohnen können. Es kann aber Nachteile bringen, wenn damit hohe Schulden verbunden sind. Außerdem gilt es zu beachten: Ein Erbe kann immer nur mit allen Vermögenswerten und Schulden komplett angenommen oder komplett abgelehnt werden.

Rechnet sich die Erbschaftsimmobilie?

Bevor Sie das Erbe annehmen (oder ausschlagen), sollten Sie kalkulieren, was finanziell mit der Immobilie auf Sie zukommt. Ist die Immobilie nicht abbezahlt, müssen Sie die Kreditraten weiter bedienen. Unter Umständen überschreiten Sie den Freibetrag für Erben und müssen Erbschaftssteuer zahlen. Bei einem Verkauf könnte ggf. auch Spekulationssteuer anfallen, hierzu empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Steuerberater in Kontakt zu treten. Kalkulieren Sie, ob und wie hoch mögliche Investitionen für Sanierungen wären. Unsere fundierte Wertermittlung schafft Klarheit über den aktuellen Verkehrswert der Immobilie.

Das Erbe annehmen: So geht es weiter!

Um das Erbe rechtmäßig anzutreten, ist entweder das notariell beurkundete Testament des Verstorbenen erforderlich oder ein Erbschein, den Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen müssen. Der Erbschein berechtigt Sie gegenüber Dritten, zum Beispiel die Grundbuchänderung zu veranlassen.

Geerbte Immobilie selbst bewohnen

Für viele Erben ist es emotional von großer Bedeutung, das einstige Haus der Eltern oder anderer naher Verwandter selbst zu bewohnen. Natürlich hat die Selbstnutzung Vorteile, wenn Sie wenig Eigenkapital haben oder die mögliche Spekulationssteuer sparen können. Prüfen Sie einen möglichen Sanierungsbedarf oder Kosten für Umbauten, um den finanziellen Rahmen abstecken zu lassen. Zu berücksichtigen gilt es auch, dass in einer Erbengemeinschaft die anderen Erben entsprechend ihres Pflichtteils ausbezahlt werden müssen.

Geerbte Immobilie vermieten

Möchten Sie sich emotional noch nicht von der geerbten Immobilie trennen, kann die Vermietung eine passende Entscheidung sein – vorausgesetzt, die Mieteinnahmen decken alle Ausgaben inklusive der Nebenkosten und Steuern. Weitere Gründe für eine Vermietung sind: ein guter Zustand, sodass die Sanierungs- und Instandhaltungskosten gut kalkulierbar sind. Auch eine hohe Nachfrage am Immobilienmarkt sowie generell stabile, steigende Mietpreise sprechen für eine Vermietung. Wohnen Sie oder einer der Miterben in der Nähe, lässt sich der Aufwand und die Kosten für die Verwaltung geringhalten.

Geerbte Immobilie verkaufen

Viele Erben entscheiden sich für den Verkauf. Und das hat viele Gründe. Zunächst verfügen Sie nach dem Verkauf unmittelbar über finanzielle Mittel, die gerecht unter allen Miterben aufgeteilt werden können. Ein Verkauf ist dann sinnvoll, wenn der Markt generell attraktive Erlöse verspricht, die die Mieteinnahmen nicht kompensieren könnten. Gut möglich, dass auch schlichtweg der Aufwand rund um die Immobilie zu hoch wäre – eine zu hohe Finanzierungsrate, zu hohe Sanierungskosten, zu hoher Verwaltungsaufwand.

Beratung – Unterstützung – Mediation

Haben Sie eine Immobilie rund um Leipzig, Borna, Pegau, Wurzen, Grimma oder Umgebung geerbt – und wissen nicht so recht weiter? Gerne beraten wir Sie kompetent und zuverlässig über Ihre Möglichkeiten zu Ihrer geerbten Immobilie. Dabei berücksichtigen wir stets die individuellen Umstände und Wünsche – auch in Bezug auf Erbengemeinschaften, die gemeinsam über die Erbschaftsimmobilie entscheiden müssen. Hierzu bieten wir auch Mediationen aus einer neutralen Perspektive an.

Ersparen Sie sich mit einer professionellen Unterstützung viel Zeit, Ärger und Aufwand. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.

Unsere Beratung bezieht sich auf Immobilien und den Finanzierungsbereich. Bei rechtlichen und steuerlichen Themen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater und / oder Rechtsanwalt.

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