Sich mit einer Immobilie, die Sie kürzlich geerbt haben, auseinanderzusetzen, ist für viele Menschen aus zweierlei Gründen schwierig: Trauer und Verlust bestimmen die emotionale Gefühlswelt, was wenig "Platz" lässt, um durchdachte Entscheidungen bezüglich einer Immobilie zu treffen. Zudem mangelt es bei Laien oftmals an nötigem Fachwissen. Umso wichtiger ist ein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner für Erben und Erbengemeinschaften. Dafür stehen wir von fibak Immobilien Ihnen in den Landkreisen in und um Leipzig gerne zur Seite.
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Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Immobilie, in dem Sie wichtige Informationen einholen – wie mögliche Grundschulden im Grundbuch (beim Grundbuchamt) und damit eventuell verbundenen Restschulden bei der Bank. Zeitgleich sollten Sie eine Wertermittlung veranlassen, um den aktuellen Immobilienwert und die Nutzbarkeit der Immobilie abzuwägen. Eine geerbte Immobilie bringt den Vorteil, dass Sie diese selbst bewohnen können. Es kann aber Nachteile bringen, wenn damit hohe Schulden verbunden sind. Außerdem gilt es zu beachten: Ein Erbe kann immer nur mit allen Vermögenswerten und Schulden komplett angenommen oder komplett abgelehnt werden.
Bevor Sie das Erbe annehmen (oder ausschlagen), sollten Sie kalkulieren, was finanziell mit der Immobilie auf Sie zukommt. Ist die Immobilie nicht abbezahlt, müssen Sie die Kreditraten weiter bedienen. Unter Umständen überschreiten Sie den Freibetrag für Erben und müssen Erbschaftssteuer zahlen. Bei einem Verkauf könnte ggf. auch Spekulationssteuer anfallen, hierzu empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Steuerberater in Kontakt zu treten. Kalkulieren Sie, ob und wie hoch mögliche Investitionen für Sanierungen wären. Unsere fundierte Wertermittlung schafft Klarheit über den aktuellen Verkehrswert der Immobilie.
Um das Erbe rechtmäßig anzutreten, ist entweder das notariell beurkundete Testament des Verstorbenen erforderlich oder ein Erbschein, den Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen müssen. Der Erbschein berechtigt Sie gegenüber Dritten, zum Beispiel die Grundbuchänderung zu veranlassen.
Für viele Erben ist es emotional von großer Bedeutung, das einstige Haus der Eltern oder anderer naher Verwandter selbst zu bewohnen. Natürlich hat die Selbstnutzung Vorteile, wenn Sie wenig Eigenkapital haben oder die mögliche Spekulationssteuer sparen können. Prüfen Sie einen möglichen Sanierungsbedarf oder Kosten für Umbauten, um den finanziellen Rahmen abstecken zu lassen. Zu berücksichtigen gilt es auch, dass in einer Erbengemeinschaft die anderen Erben entsprechend ihres Pflichtteils ausbezahlt werden müssen.
Möchten Sie sich emotional noch nicht von der geerbten Immobilie trennen, kann die Vermietung eine passende Entscheidung sein – vorausgesetzt, die Mieteinnahmen decken alle Ausgaben inklusive der Nebenkosten und Steuern. Weitere Gründe für eine Vermietung sind: ein guter Zustand, sodass die Sanierungs- und Instandhaltungskosten gut kalkulierbar sind. Auch eine hohe Nachfrage am Immobilienmarkt sowie generell stabile, steigende Mietpreise sprechen für eine Vermietung. Wohnen Sie oder einer der Miterben in der Nähe, lässt sich der Aufwand und die Kosten für die Verwaltung geringhalten.
Viele Erben entscheiden sich für den Verkauf. Und das hat viele Gründe. Zunächst verfügen Sie nach dem Verkauf unmittelbar über finanzielle Mittel, die gerecht unter allen Miterben aufgeteilt werden können. Ein Verkauf ist dann sinnvoll, wenn der Markt generell attraktive Erlöse verspricht, die die Mieteinnahmen nicht kompensieren könnten. Gut möglich, dass auch schlichtweg der Aufwand rund um die Immobilie zu hoch wäre – eine zu hohe Finanzierungsrate, zu hohe Sanierungskosten, zu hoher Verwaltungsaufwand.
Haben Sie eine Immobilie rund um Leipzig, Borna, Pegau, Wurzen, Grimma oder Umgebung geerbt – und wissen nicht so recht weiter? Gerne beraten wir Sie kompetent und zuverlässig über Ihre Möglichkeiten zu Ihrer geerbten Immobilie. Dabei berücksichtigen wir stets die individuellen Umstände und Wünsche – auch in Bezug auf Erbengemeinschaften, die gemeinsam über die Erbschaftsimmobilie entscheiden müssen. Hierzu bieten wir auch Mediationen aus einer neutralen Perspektive an.
Ersparen Sie sich mit einer professionellen Unterstützung viel Zeit, Ärger und Aufwand. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.
Unsere Beratung bezieht sich auf Immobilien und den Finanzierungsbereich. Bei rechtlichen und steuerlichen Themen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater und / oder Rechtsanwalt.
Wenn der Eigentümer einer Immobilie verstirbt, geht diese im Rahmen der Erbfolge auf die Erben über. Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, richtet sich die Erbfolge nach diesen Dokumenten. Andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Als Erbe treten Sie in die Rechtsnachfolge des Verstorbenen ein, das heißt, Sie übernehmen sowohl die Vermögenswerte als auch die Verbindlichkeiten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen, falls die Nachlassverbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen.
Für den Verkauf der Immobilie ist es notwendig, dass Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Dies erfordert eine notariell beglaubigte Erklärung (Auflassung) und den Nachweis des Erbrechts, z.B. durch einen Erbschein.
Das Berliner Testament ist eine besondere Testamentsform für Ehepartner, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und das Vermögen erst nach dem Tod beider Ehepartner an Dritte, meist die Kinder, weitergeben. Diese Regelung betrifft häufig Immobilien, da sichergestellt werden soll, dass der überlebende Ehegatte nicht aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus ausziehen muss.
Ein professioneller Immobilienmakler wie wir von fibak Immobilien bringt Fachwissen und Marktkenntnis in den Verkaufsprozess ein. Er kann Ihnen dabei helfen, einen realistischen Verkaufspreis festzulegen, die Vermarktung professionell zu gestalten und den Verkauf abzuwickeln.
Die Dauer des Verkaufsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren wie der Marktlage, dem Zustand und der Lage der Immobilie sowie dem Verkaufspreis ab. Ein weiterer Faktor ist allerdings auch, ob Sie Alleinerbe sind oder Teil einer Erbengemeinschaft. Bei mehreren Erben, kann sich der Ablauf ggf. verzögern, vor allem dann, wenn es Uneinigkeiten gibt. Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess durch professionelles Marketing jedoch beschleunigen und bei mehreren Erben als Mediator vermitteln.
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie tritt der neue Eigentümer in die bestehenden Mietverträge ein. Den Mietern steht wegen des Verkaufs kein Sonderkündigungsrecht zu. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete".
Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. In diesem Fall muss jeder Miterbe dem Verkauf zustimmen und der Verkaufserlös wird unter den Miterben aufgeteilt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, einen Makler mit der Vermittlung und ggf. zusätzlich einen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen.
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